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„Seit dem 01.06.2025 ist das neue Hundegesetz im Kanton Zürich in Kraft.
Seither konnten die Hundetrainer mit einer Bewilligung zwar die neuen Kurse anbieten, das aber nur provisorisch.
Obwohl wir schon vorher Ausbildungen vorlegen mussten, um eine Bewilligung für die Durchführung der obligatorischen Kurse zu erhalten, ist es aktuell so, dass die Hundetrainer, die die obligatorischen Kurse anbieten wollen, eine Theorie- und eine Praxisprüfung ablegen müssen, was ich gut finde.

Die Theorieprüfung kann seit April 2026 abgelegt werden. Die praktische Prüfung steht in den Sternen, will heissen, bis zum jetzigen Zeitpunkt weiss ich nicht, welche Ausbildung für die praktische Prüfung besucht werden muss.

Meine Bewilligung läuft am 04.08.2026 aus. Ich könnte die Theorieprüfung ablegen und so die Bewilligung provisorisch verlängert erhalten, aber ich habe mich dagegen entschieden.

Das Vorgehen vom Veterinäramt finde ich skandalös.

So lange nicht klar ist, wie es mit der praktischen Prüfung weitergeht, was vorgelegt werden muss und wer diese abnimmt, werde ich keine Bewilligung mehr erhalten.

Somit werden die obligatorischen Hundekurse zurzeit sistiert.“

Weiach, 01.08.2026   gez. Vita Porfido

Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (am 1. Juni 2025) ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:

  • Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Der Theoriekurs inkl. Prüfung wird online angeboten. Alternativ können alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts den Theoriekurs anbieten.
  • Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à 6 Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.

Das Veterinäramt hat die Lernziele und Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung und die Lernziele für die praktische Hundeausbildung bereits im November 2024 festgelegt. Anhand dieser Vorgaben können die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Ausbildungskurs gemäss revidierter Hundegesetzgebung konzipieren und ab Inkraftsetzung anbieten.

Nachzulesen bei www.zh.ch

Kanton Zürich Umwelt - Tiere Tiere Haustiere - Heimtiere - Hunde

Kurs-Beschreibung:

Die praktischen Ausbildungskurse sind im Kanton Zürich für alle Hundehalter und ihre Hunde obligatorisch (HuV §13, Infos zur Theorie und Praxis).

Die Hunde, frühestens im Alter von 24 Wochen (6 Monaten), werden in erzieherischen Schritten auf die Zukunft vorbereitet.

Sie werden in den Lektionen immer mehr zu einem eingespielten Mensch-Hund-Team und arbeiten an der Bindung zusammen.

Die einfachen Übungen, wie „Sitz“ „Platz“, „Warten“ und „Bleib“ werden trainiert. Aber auch die anspruchsvollen Situationen in der Umwelt werden geübt.

Der Mensch kann seinen Hund in den verschiedenen Situationen lesen und erkennt Unsicherheiten.

Der Hund lernt, auf seinen Besitzer zu schauen und Sie beide werden einander noch viel besser kennenlernen.

Verschieden Bodenuntergründe werden erkundet, zusammen werden Sie weitere Umwelteinflüsse kennenlernen.

Sie werden Ihrem Hund immer mehr Sicherheit geben können.

 

 

Kurs-Beschreibung:

Seit dem 01.06.2025 ist es im Kanton Zürich vorgeschrieben, dass Ersthundehaltende und Personen, die seit 10 Jahren keine Hunde mehr gehalten haben, einen Theoriekurs besuchen müssen.

Der Theoriekurs kann bis zu einem Jahr vor der Hundehaltung und bis spätestens 2 Monate, nachdem der Hund eingezogen ist, absolviert werden.

Das offizielle Hundeausbildung Theorie Booklet kann hier heruntergeladen werden: Kanton Zürich Theorie Booklet